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Viele Weiterbildungsveranstaltungen fallen aus – Weiterbildung muss deshalb aber noch lange nicht ausfallen

Massenveranstaltungen sind in diesen Zeiten nicht gerne gesehen – und bereiten vielen Menschen zudem erheblich Bauchschmerzen. Aus diesem Grund fallen auch in diesem Jahr zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen aus. Wer trotzdem seine Weiterbildungsstunden braucht, muss das daher oft selbst in die Hand nehmen.

E-Learning ist noch nicht selbstverständlich

In den letzten Jahren hat man dem E-Learning einen wahren Boom prophezeit. So ganz hat das allerdings noch nicht stattgefunden. In vielen etablierten Bereichen ist „Digital Learning“ höchstens eine Randerscheinung und noch längst nicht Realität.

Auch im Bereich der Versicherungen geht es beim Thema Digitalisierung hauptsächlich um digitale Kundenschnittstellen und die zunehmende Bedrohung durch InsurTechs, deren Umgang mit den Kunden durchgängig digital und sehr agil ist. Um digitale Weiterbildungsangebote für die eigenen Mitarbeiter oder Vendoren macht sich derzeit bei kaum einer Versicherung jemand ernsthaft und umfassend Gedanken. Auch nicht jetzt, wo gerade durch die anhaltende Corona-Krise Präsenzveranstaltungen für die Weiterbildung zunehmend schwieriger zu organisieren werden und eine immer größere Zahl von Mitarbeitern aus Risikogründen solchen Veranstaltungen lieber aus dem Weg geht – aber trotzdem jeder seine IDD Weiterbildungsstunden nachweisen muss.

Die staatliche Kontrolle der erreichten Stundenzahl bei allen Mitarbeitern ist ja durch die Pandemie nicht ausgesetzt und wer seine 15 jährlichen Weiterbildungsstunden nicht zusammenbekommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert durchaus schmerzhafte Bußgelder: nach § 144 Abs. 2 Ziffer 7c GewO können das in Deutschland bis zu 5.000 EUR je Verstoß sein, Bußgelder bis zu 3.000 EUR wurden in der Vergangenheit auch tatsächlich schon verhängt. Das sollte man also keinesfalls leicht nehmen.

Mit einigen Missverständnissen muss man dabei auch gleich noch aufräumen: Die Weiterbildungspflicht gilt uneingeschränkt im selben Maß auch für Teilzeitkräfte, für Rückkehrer aus der Elternzeit und auch für die Geschäftsführung. Sie müssen alle die gleiche Zahl an Stunden leisten. Und es ist niemand davon befreit, nur weil er keinen Kundenkontakt hat. Die eigene Weiterbildungspflicht können auch Geschäftsführer in den meisten Fällen nicht wie sonst so vieles nach § 34 nach unten delegieren – die persönliche Pflicht gilt in den allermeisten Fällen auch für sie.

Digitale geeignete Angebote zu finden ist schwierig

Als Ersatz für ausgefallene Präsenzveranstaltungen oder für solche, an denen man aus persönlichen Risikogründen nicht teilnehmen möchte, muss man Alternativen finden. Digitale Weiterbildungsangebote gibt es zwar durchaus einige – auch in Pandemie-Zeiten – ob sie tatsächlich als Weiterbildungsmaßnahme anrechenbar sind, ist allerdings kompliziert herauszufinden.

Was als Weiterbildung im Sinne der IDD anrechenbar ist, beschreibt der Gesetzgeber nur recht vage. Die Weiterbildungsinhalte müssen „mindestens der ausgeübten Tätigkeit entsprechen“ und der „Aufrechterhaltung der Fachkompetenzen und personalen Kompetenzen gewährleisten“ sagt die VersVermV. Dazu gibt es in der VersVermV eine Anlage (Anlage 1), die der nebulösen Formulierung des Gesetzes zumindest einige inhaltliche Richtlinien für die Auswahl anfügt.

Wer sich, mit diesen Vorgaben bewaffnet, auf die Suche nach Online-Weiterbildungsangeboten macht, wir in dem ohnehin nicht sehr umfangreichen Angebot ernstzunehmender Weiterbildungsveranstaltungen möglicherweise ziemliche Schwierigkeiten haben, etwas Passendes zu finden.

Dazu kommt noch, dass der Bildungsdienstleister auch tatsächlich verbindlich Zeitgutschriften erteilen muss – was bei Online-Bildungsangeboten auch nicht unbedingt die Regel ist.

Da daneben auch alle „versicherungsfremden“ Inhalte (als „versicherungsfremd“ sieht der Gesetzgeber bereits allgemeine betriebswirtschaftliche Weiterbildungen) für die Anrechnung als IDD Stunden ausgeschlossen sind, wird schnell klar, dass die Auswahl an Online-Veranstaltungen zur Weiterbildung wohl ziemlich dünn gesät ist.

Weiterbildung selbst in die Hand nehmen

Abhilfe in dieser recht problematischen Situation verspricht eine App namens V-Quiz. Damit lässt sich Weiterbildung digital und online durchführen – und die erlangten Weiterbildungsstunden lassen sich direkt bei gutberaten.de eintragen.

Die App selbst kann kostenlos heruntergeladen und genutzt werden und ist, wie der Name schon vermuten lässt, als kleines Quiz gestaltet. Für jede richtige Antwort gibt es Punkte (Coins), bei falsch gegebenen Antworten wird man korrigiert und hat immerhin wieder etwas dazugelernt.

Gegen eine Gebühr lassen sich jeweils 100 erreichte Punkte in eine Weiterbildungsstunde umwandeln, in Deutschland wird die Stunde direkt als Eintrag in gutberaten.de hinterlegt, für die Schweiz und Österreich, wo die App als zugelassene Weiterbildung im Bereich Versicherung und Versicherungsvermittlung ebenfalls akkreditiert ist, werden Teilnahmebestätigungen versendet bzw. erfolgt ebenfalls ein Eintrag in die entsprechende Datenbank.

Die Gestaltung als unterhaltsames Quiz sollte bei der App dann nicht über den Umfang der Inhalte hinwegtäuschen: Abgedeckt wird dabei eine wahrhaft gewaltige Menge an Wissen aus allen Fachbereichen:

– Sachversicherung
– Personenversicherung
– Vermögensversicherung
– Sozialversicherung
– Allgemeine Branchenkenntnisse
– Zahlen und Definitionen

Dazu kommen die Bereiche Führung und Verkauf, Recht und Compliance, Organisation, Strategie, Schadensregulierung sowie Wissen über den Finanzmarkt und Rückversicherungen. Im Bereich Sachversicherung beschäftigt man sich dabei beispielsweise mit Deckungsfragen wie Ausschlüssen und Geltungsbereichen, mit rechtlichen Fragen wie etwa Haftungsgrundlagen, mit Definitionen, Vertragsfragen, mit Marktfragen wie etwa Cyber-Risk Anbietern und Produktnamen, mit Kalkulation und mit Beispielfällen für die Beratung zu einzelnen Produkten.

Die IDD-Stunden hat man sich in jedem Lernbereich dabei also nur mit wirklich umfangreichem Wissen und keinesfalls leichtfertig verdient – dennoch ist das Lernen recht unterhaltsam und kann problemlos zwischendurch am Smartphone (Android, iOS) erfolgen. Unterbrochene Quizzes kann man später einfach wiederaufnehmen und weiterführen, somit lässt sich die App auch gut als „Pausenfüller“ nutzen.

Im Vergleich zu anderen Online-Weiterbildungsangeboten ist V-Quiz damit sicherlich die einfachste und schmerzloseste Möglichkeit, seiner Weiterbildungsverpflichtung auch in diesen schwierigen Zeiten ohne jedes Außer-Haus-Risiko zu nutzen. Selbst wer seine IDD-Stunden auf andere Weise bereits zusammen hat, kann von der einfachen Handhabung der App profitieren und sein Wissen in all den Bereichen, die durch das „Tagesgeschäft“ gewöhnlich weniger „gefordert“ werden, schnell und unproblematisch auffrischen und auf aktuellem Stand halten. Die App ist dann sogar kostenlos nutzbar – bezahlt werden muss nur, wenn man sich IDD Weiterbildungsstunden anrechnen lassen möchte.

Die DVA rüstet um

Auch die DVA hat im letzten Jahr eine von ihr an 259 Teilnehmern durchgeführte Befragung zum Anlass genommen, ihr Online-Angebot auszubauen. Bei der Befragung der Weiterbildungsteilnehmer ordneten sich der DVA zufolge rund 40 % der Teilnehmer als „Onlinetyp“ ein, die anderen 60 % als „Präsenztyp“. Bei den jüngeren Teilnehmern zwischen 21 und 30 war das Verhältnis zwischen „Online-Typ“ und „Präsenztyp“ nahezu ausgeglichen (Online: 46 %). Auch Führungskräfte, Selbständige sahen sich mehr als Online-Typ (Online: 60 % bzw. 64 %). Bei den über 50-Jährigen überwog dagegen – wie fast zu erwarten war – der Präsenztyp deutlich (Online: 33 %).

Die DVA hat diese Ergebnisse durchaus ernst genommen und sieht einerseits bereits jetzt eine hohe Nachfrage nach sogenannten Blended-Learning-Modellen (Online/Präsenz gemischt) und rechnet damit, dass in 3 – 5 Jahren, also spätestens 2025, die Mehrheit Online-Lehrveranstaltungen bevorzugen wird.

Wer etwas mehr Zeit und Energie für die Weiterbildung investieren möchte, findet auch bereits jetzt schon ein recht brauchbares Angebot an mehrtägigen und längerfristigen Online-Kursen und Lehrgängen zum Teil als Live-Online und zum Teil als Blended-Learning-Kurse, einzelne kürzere 24/7 Online-Lernprogramme und eine Auswahl an Online-Seminaren, die allerdings nur zu festen Zeiten stattfinden.

Ganz so simpel, einfach und komfortabel wie mit der V-Quiz-App, so viel muss man sagen, ist das dann allerdings nicht. Für eine etwas „größer“ angelegte Weiterbildung oder für das komplette Neulernen eines Bereichs ist die DVA allerdings weiterhin eine gute Wahl – mittlerweile auch mit einigen Online-Angeboten.

Denn fest steht: Weiterbildung ist zwingend notwendig, die Auffrischung von altem Wissen auch – und der Weiterbildungsverpflichtung und dem geforderten Nachweis von IDD Weiterbildungsstunden entkommt niemand, auch nicht in der Pandemie.

 

Dieser Artikel wurde geschrieben von:

 

Thomas Köhler

Founder & CEO

Zaigen GmbH

Speerstrasse 28

8038 Zürich

www.v-quiz.ch

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